Kooperation KiTa

Kooperation KiTa

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Kita Melsbach ist ein wichtiger Bestandteil unserer schulischen Arbeit. Viele gemeinsame Veranstaltungen und Besprechungen sind fester Bestandteil des Jahreskalenders.
Auch der gemeinsame Förderverein bietet viele Gelegenheiten zu gemeinsamen Aktionen.
Seit vielen Jahren regelt ein Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit von Grundschule und Kita Melsbach.

 

Kooperationsvertrag Kindertagesstätte – Grundschule Melsbach

1. Ausgangslage

Kindertagesstätte und Grundschule erfüllen ihren spezifischen Bildungsauftrag.
Bildung ist ein ganzheitlicher, fortlaufender Prozess, der nicht erst mit dem Eintritt in die Schule beginnt, sondern ist schon in der frühen Kindheit von großer Bedeutung. Bildung ist ein aktiver Prozess, in dem sich das Kind seine Umwelt aneignet. In Kindertagesstätten werden die individuellen Interessen der Kinder und ihre Entwicklung – bzw. Bildungsprozesse begleitet, unterstützt und herausgefordert. In der Kindertagesstätte Melsbach haben die Kinder z.B. schon durch die konzeptionelle Raumaufteilung vielfältige, anregende und an den Kindern orientierte Möglichkeiten zum handelnden Lernen.

Die Grundschule soll die Kinder in das neue System Schule einführen. Das selbst gestaltete und spontane Lernen wird nach und nach durch gesteuertes Lernen abgelöst. Die individuellen Lernprozesse werden weiterentwickelt.

 

2. Gesetzliche Grundlagen

· Schulgesetz: Änderung nach dem Gesetz zum Ausbau der frühen Förderung (ab Jan. 2006)
· Kindertagesstättengesetz, Bildungs- und Erziehungsempfehlungen

 

3. Ziele

· Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit soll sichergestellt und der Übergang zur Schule erleichtert werden
· Das einzelne Kind soll in dieser sensiblen Phase begleitet, seine Neugier an Schule geweckt und seine Ängste abgebaut werden
· KiTa und GS entwickeln Maßnahmen, die das Kind bei der Bewältigung des Schulübergangs unterstützen und seine Resilienz stärken
· Besondere Schwerpunkte sind die gemeinsamen Bemühungen um soziale Integration und Entwicklung von Wertorientierung sowie die Sprachförderung bzw. Sprachstandsfeststellung
4. Gemeinsame Grundlagen und Absprachen

· Regelmäßige Treffen, Terminabsprachen und Kooperationskalender
· Information über päd. Konzepte des KiTa und des Schulprogramms und deren Weiterentwicklung
· Absprachen über Regeln, Rituale und Umgangsformen
· Austausch über Verhalten bei Problemen z.B. Umgang mit Gewalt, Medienkonsum, Konflikten

5. Zusammenarbeit KiTa und GS und Eltern

Bei der Übergangsbewältigung von der KiTa zur GS ist es wichtig alle Beteiligten von Anfang an mit einzubeziehen und „auf gleicher Augenhöhe“ zu kooperieren:
· Das Kind selbst, das einen wichtigen Schritt in seiner Entwicklung macht
· Die Eltern, die das Kind von Geburt an begleiten und selber vielleicht Ängste und Unsicherheiten haben
· Die ErzieherInnen, die das Kind bisher begleitet haben
· Die LehrerInnen, die das Kind in Empfang nehmen
· Evtl. die anderen Schulkinder, die helfen die Schulanfänger einzugewöhnen
5a. Zusammenarbeit KiTa-Leitung und Schulleitung

· Regelmäßiger informeller und fachlicher Austausch
· In Absprache mit den Teams, die Kooperationsvereinbarungen und Konzepte, die die Zusammenarbeit betreffen genau beschreiben, regelmäßig aktualisieren und fortschreiben
· Austausch über „Schulfähigkeit“
5b. Zusammenarbeit ErzieherInnen und LehrerInnen

· Gemeinsame Konferenzen mit pädagogischen Schwerpunkten
· Gemeinsame Fortbildungen, Austausch von Fachliteratur und didaktischem Material
· Mit Einverständnis der Eltern Austausch über Schüler: die Ergebnisse von Beobachtungen einzelner Kinder und ihrer Lernfortschritte sollen ausgetauscht werden und die Förderung durch Verzahnung geeigneter Maßnahmen beider Einrichtungen effizient gestaltet werden
· Hospitationen künftiger LehrerInnen der 1. Klasse in der KiTa bzw. Hospitationen der abgebenden ErzieherInnen in der Schule
· Gemeinsame Planung und Erstellung des Kooperationskalenders
· Didaktische und methodische Entwicklung von Bildungsangeboten
5c. Zusammenarbeit mit den Eltern

· Insbesondere für den fachlichen Austausch über das Kind, bedarf die Kooperation der Einwilligung der Eltern
· Die Eltern werden durch Elternabende, Elterninformationen und Dokumentationen eingebunden und können sich so in die neue Rolle als Eltern eines Schulkindes hineinfinden
· Angebot von Übergabegesprächen, Beratungsgesprächen
· Vorstellen von Institutionen, die Eltern Unterstützung bieten können
· Aufzeigen von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
· Transparenz der Kooperation gegenüber den Eltern sicherstellen
· Zusammenarbeit mit Elternbeirat und Elterausschuss
· Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Förderverein
6. Konkrete Übergangsgestaltung im letzten Jahr vor der Einschulung

· Schulkindprojekt in Zusammenarbeit von KiTa und GS
· Kinder mit den Lernmaterialien und -methoden der Grundschule vertraut machen, erste Regeln und Rituale kennen lernen
· Besuche der KiTa-Kinder in der Schule, Schnupperstunden
· Gemeinsame Veranstaltungen/Projekte z.B. Theater, Lesepaten, Feste, Sportveranstaltungen..
· Besuch der Schulkinder in der Kita z.B. Vorlesenachmittag
· Zusammenarbeit bei Verfahren mit Kann-Kindern oder Zurückstellungen
Schlussbestimmung

· Der Kooperationsvertrag kann jederzeit einvernehmlich verändert und/oder um weitere Bereiche ergänzt werden
· Die Evaluation der Vereinbarung findet unter Begleitung aller Einrichtungen jeweils im September statt